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Vocatio / Bevollmächtigung

Alle evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer an den öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg benötigen neben der Befähigung aufgrund der Lehramtsprüfungen für ihre Schulart die Kirchliche Bevollmächtigung (vocatio, Vokation) durch die für den Dienstort zuständige Landeskirche.
Mit der kirchlichen Bevollmächtigung verpflichtet sich die Landeskirche, die Lehrkräfte in ihrem Dienst zu unterstützen und ihre fachliche Fortbildung zu fördern.

Die Lehrerinnen und Lehrer erklären sich bereit, ihren Religionsunterricht nach Bekenntnis und Ordnung der Evangelischen Landeskirche zu erteilen und die erforderlichen Lehraufträge im Fach Evangelische Religionslehre zu übernehmen.

 

Staatliche Lehrerinnen und Lehrer, die keine Ausbildung zur Religionslehrkraft haben, aber gerne evangelischen Religionsunterricht erteilen möchten, haben die Möglichkeit, nachträglich die Vocatio zu erwerben.


Die Ausbildung dazu wird einheitlich für die gesamte Evangelische Landeskirche in Württemberg angeboten und erstreckt sich über die Dauer eines Schuljahres.

 

Sie umfasst in der Regel (Änderungen vorbehalten):

  • vier Wochenenden (Freitag/Samstag),
  • zwei ganze Studientage und
  • drei Treffen in regionalen Begleitgruppen.

 

Bestandteil des Kurses sind beratende Unterrichtsbesuche durch die zuständige Schuldekanin oder den zuständigen Schuldekan.

Zur Vorbereitung auf die Wochenenden und Studientage werden online Materialien und Aufgaben zur individuellen Bearbeitung bereitgestellt.

 

Die wichtigsten Informationen haben wir hier als Downloads für Sie zusammengestellt.

Grundlagen und Verfahren sind in der Vokationsordnung und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen geregelt.

Die wichtigsten Informationen daraus sind zusammengefasst im Merkblatt zur vocatio für staatliche Lehrkräfte.

Kirchliches Begleitprogramm für Studierende
Kirchliches Begleitprogramm für Studierende

Vokationsordnung und Informationsblatt

Antragsformulare

Vorläufige Bevollmächtigung für Lehramtsanwärter am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte:

Die Antragsformulare werden gesammelt im Kurs ausgefüllt und vom Lehrbeauftragten über den Schuldekan eingereicht.

 

Endgültige Bevollmächtigung nach Übernahme in den Staatsdienst, wenn ein Unterrichtsauftrag in Evang. Religionslehre vorliegt.

Die endgültige Bevollmächtigung ist über den für den Dienstort zuständigen Schuldekan/die Schuldekanin zu beantragen.