Begleit-Infos für
religionspädagogische Fortbildungen

  • Die von uns verschickte Anmelde-Bestätigung gilt vorbehaltlich der Tatsache, dass die Fortbildung zustande kommt. Dies ist der Fall, wenn sich mindestens 8 Teilnehmer/innen angemeldet haben. Sollte eine Fortbildung nicht zustande kommen, werden wir Sie rechtzeitig vorher informieren.
  • Sollten einzelne Fortbildungen die räumlichen Kapazitäten überschreiten, müssen wir die Teilnehmer-Zahl begrenzen. In einem solchen Fall können nur die Anmeldungen berücksichtigt werden, die in zeitlicher Reihenfolge zuerst bei uns eingegangen sind. Sie erhalten dann ggf. rechtzeitig eine Absage.
  • Fahrtkosten zu unseren Fortbildungen können grundsätzlich von Seiten der Evang. Landeskirche oder des Schuldekanats nicht ersetzt werden.
  • Staatliche Lehrkräfte können einen Fahrtkostenersatz zu unseren Fortbildungen auf dem Dienstweg dann beantragen, wenn sie sich gleichzeitig auch über die staatlichen Fortbildungsseiten (z.B. Seite des SSA LB) angemeldet haben.
  • Über die Anfahrt zum Fortbildungsort bzw. über die dortige Parkplatz-Situation bitten wir Sie unbedingt, die Hinweise auf der Homepage des jeweiligen Schuldekans-Büros zu beachten.
  • Eine in Inhalten und Zielen detaillierte Teilnehmer-Bescheinigung wird jedem/r Teilnehmer/in am Ende der Fortbildung ausgehändigt.