Paul-Schempp-Preis

Landeskirchlicher Preis im Fach Evangelische Religionslehre

 

Die Evangelische Landeskirche vergibt für hervorragende Leistungen bei den Abschlussprüfungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis an Haupt-, Werkreal-, Realschulen und an Gymnasien. Der Preis bringt die Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule geleisteten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck.

 

Der Preis ist nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (1900 – 1959) benannt.

 

Als Voraussetzung für die Verleihung eines Preises gilt

  • in der Gemeinschaftsschule, Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Walssorfschule, Berufsschule, Förder- oder Sonderschule: Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer religionsbezogenen Abschlussprüfung
  • im Gymnasium: 14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“.

 

 

Pro Schule und Schuljahr kann nur 1 Preis vergeben werden.

Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen.

Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin, erbrachte Leistung.

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.

Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan / die Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt den Namen des Schülers bzw. der Schülerin, den Namen der Schule sowie die erbrachte Leistung.

Die Preise werden bei den schulischen Abschlussfeiern öffentlich überreicht.